EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
§ 1 Allgemeine Bestimmungen - Gewährleistungsausschluss
Es handelt sich um eine eingeschränkte Garantie, vorbehaltlich der hier dargelegten Einschränkungen und Ausschlüsse. Die Garantie beschränkt sich daher ausschließlich auf einen technischen Defekt und nicht auf einen evtl. Verschleiß bei starker Beanspruchung.
CyberPower behält sich das Recht vor, die beschädigte CyberPower USV, das beschädigte Gerät, und die Stelle, wo der Schaden eingetreten ist zu überprüfen. Für die Kosten, sofern keine andere Austauschregelung besteht, des Versands der CyberPower USV und dem eventuell beschädigten Gerät zur Ansicht an CyberPower haftet allein der Käufer.
CyberPower behält sich das Recht vor, dass es unpraktisch ist, das beschädigte Gerät an CyberPower direkt zu senden. CyberPower bestimmt, nach eigenem Ermessen eine Reparaturstelle zur Ansicht bereit zu stellen. Beschädigte Geräte bleiben zur Überprüfung, bis das Reklamationsverfahren abgeschlossen ist.
Alle hierin enthaltenen Garantiezusagen sind null und nichtig, wenn: die gemeldete CyberPower USV nicht durch CyberPower betrachtet werden kann, CyberPower feststellt, dass die USV nicht ordnungsgemäß installiert wurde, an der USV Änderungen gemacht oder manipuliert wurde oder CyberPower feststellt, dass der Schaden nicht aus dem Auftreten oder normalen Vorkommen stattgefunden haben kann.
Die Hersteller-Garantie erlischt auch, wenn CyberPower feststellt, dass das angeschlossene Gerät zusammen in serieller Weise mit anderen USV, Überspannungsschutz, oder unzulässigen Verlängerungskabel angeschlossen wurde.
Nicht unter die Garantie Leistungen fallen Schäden durch Bedienungsfehler, fehlerhafte Fremd-Hardware, -Software - Installation, falscher Einstellungen, korrupter Firmware Updates, technischer Eingriffe seitens des Kunden oder nicht von CyberPower Systems durchgeführte Änderungen, Aufbauten oder Serviceleistungen.
Ebenso sind Garantieansprüche ausgeschlossen,
- wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt worden ist,
- wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Blitzschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde,
- wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der technischen Spezifikationen liegen,
- wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch Nichtbeachtung der Systembeschreibung und der Betriebsanleitung – aufgetreten sind,
- wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist.
In diesen Fällen, sowie bei irreführender Reklamation des Gerätes, ohne dass ein technischer Defekt vorliegt, behält sich CyberPower das Recht vor den entstandenen Aufwand dem Kunden zu berechnen.
ACHTUNG! LIEFERSCHEIN ODER/UND RECHNUNG AUFBEWAHREN:
OHNE ORIGINAL LIEFERSCHEIN/RECHNUNG KEINE GARANTIELEISTUNG!
§ 2 Serviceart
CyberPower handhabt Garantieansprüche üblicher Weise im Verfahren des Bring In Service.
Dieses bedeutet, dass das defekt gemeldete Gerät zur Reparatur an den CyberPower Service frachtfrei zu gesendet werden muss.
Bei der eingesandten Ware behält sich CyberPower vor, diese zu reparieren und kurzfristig zurückzusenden oder ein gleich- oder höherwertiges, überprüftes Austauschgerät innerhalb einer angemessenen Zeit, an die im Serviceantrag angegebene Lieferanschrift innerhalb Deutschlands** zu liefern.
Bei Produkten mit Vorab-Austauschservice (Produkt- und Modellabhängig), wird im Gewährleistungszeitraum, nach vollständig vorliegender Serviceanmeldung und gegebenenfalls sachlicher und technischer Klärung ein Austauschgerät, in der Regel am nächsten Werktag, an die angegebene Lieferanschrift innerhalb Deutschlands** zugesandt.
Nach Eintreffen des Ersatzgerätes steht die Wiederinbetriebnahme im Vordergrund. Erst wenn der Fehler beseitigt ist erfolgt die Rücksendung des beanstandeten Gerätes in der Verpackung des Austauschgerätes.
Der Kunde hat das Gerät vor der Versendung zu CyberPower transportsicher zu verpacken. Der Transport zu CyberPower geschieht auf eigene Gefahr. Nicht ordnungsgemäß verpackte oder mechanisch defekt eingetroffene Geräte müssen vom Service ausgeschlossen werden. CyberPower behält sich vor, entstehende Kosten zur Wiederinstandsetzung oder aber generell das Austauschgerät dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Nicht zurück gelieferte Ware
Sollte das reklamierte Gerät nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ersatzgerätes bei CyberPower eintreffen, so wird CyberPower dem Kunden den Neupreis des gelieferten Gerätes in Rechnung stellen.
§ 3 Servicevoraussetzungen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Serviceleistungen sind telefonische oder Online-Meldung des Garantiefalles und der Eingang einer Kopie des Kaufbeleges oder Lieferscheines mit Seriennummer sowie des ausgefüllten RMA Formulars bei den Serviceannahmestellen des jeweiligen Landes.
§ 4 Transportkosten
Während des Service übernimmt CyberPower Systems die Transportkosten für den Versand** zum Kunden. So lange keine speziellen Vereinbarungen getroffen sind, zahlt der Kunde die Transportkosten für die Einsendung zum Service. Sollte durch Verschulden des Kunden der Service scheitern, trägt der Kunde die Kosten für einen wiederholten Versandauftrag.
§ 5 Haftung
Es besteht keine Haftung oder Ersatz bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Kommt es auf dem Transport von CyberPower Systems zum Kunden zu einem Transportschaden, der äußerlich erkennbar ist, muss die Ware unter Vorbehalt angenommen und der Transportschaden auf dem Abliefernachweis vermerkt werden. Die Annahme kann auch verweigert werden. In beiden Fällen ist dies unverzüglich gegenüber dem mit dem Transport beauftragten Unternehmen und gegenüber CyberPower Systems anzuzeigen.
Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber dem Transportunternehmen und CyberPower Systems mitzuteilen.
Für Transportschäden, die im Rahmen der Erstauslieferung von CyberPower -Produkten durch den Fachhandel an deren Kunden auftreten, übernimmt CyberPower Systems keine Haftung. Schäden durch unsachgemäße Verpackungen des defekten Gerätes beim Rücktransport trägt der Kunde.
§ 6 Vertragsdauer
Die Garantiezeit für alle Produkte umfasst 2 Jahre sofern nicht expliziert anders ausgewiesen. Sie beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung durch CyberPower oder des auf dem Kaufbeleg angegebenen Kaufdatum des Gerätes von einem autorisierten Distributor und endet automatisch ohne eine Erklärung der Vertragspartner.
§ 7 Datenschutz
Für die Durchführung von Garantie Leistungen werden Name, Anschrift, Telefon, Mailadresse, Ansprechpartner und Gerätetypen des Kunden gespeichert und soweit erforderlich an die als Vertragserfüllung eingesetzten Vertriebs- oder Servicepartner weitergegeben.
§ 8 Geheimhaltung
Jede Vertragspartei wird Informationen und Unterlagen, die aus dem Bereich der anderen Vertragspartei stammen und als „vertraulich“ gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, auch über das Ende der Laufzeit dieses Vertrages hinaus, geheim gehalten und sie – so weit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzeichnen noch verwerten oder an Dritte weitergegeben. Entsprechende Verpflichtungen werden die Vertragsparteien ihren Angestellten und Beauftragten auferlegen.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
Ansprüche aus diesem Servicevertrag stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Die Verpflichtung aus diesem Servicevertrag bestehen nur innerhalb von Aufstellorten, die innerhalb der aufgeführten Länder liegen. Für die Verträge mit Vollkaufleuten gilt als Erfüllungsort für Zahlungen sowie Gerichtsstand der Sitz von CyberPower Systems als vereinbart. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Sitz von CyberPower Systems Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollte die Bestimmung in diesem Servicevertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 10 DOA (Dead on arrival)
DOA ist ein Service, der ausschließlich dem Fachhandel als Käufer von CyberPower Produkten über den autorisierten Distributionskanal angeboten wird. Der Beginn ist der Tag der Rechnungsstellung durch den Distributor an den Fachhandel. Eine DOA Meldung hat spätestens 5 Tage nach Kaufdatum zu erfolgen! Es erfolgt eine Gutschrift über den Distributionspartner, oder wenn gewünscht ein Austausch gegen ein Neugerät des gleichen Typen oder gegen ein vergleichbares Neugerät (Designänderungen bleiben vorbehalten).
Meldungen nach dem Zeitraum werden ausschließlich als Standardservice abgewickelt.
Weitere Information erhalten Sie über unseren RMA Servicebereich.
**(ausgenommen Inseln oder Gebirgslagen)
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CyberPower Systems GmbH